Sachverständigengutachten
- Ergänzung oder Konkurrenz zur Unfallaufnahme der Polizei
- Die Unfallaufnahme ist ein Mittel der Dokumentation des
Vorganges und damit der Beweissicherung. - Das Gutachten ist ein Mittel zur Bewertung der Fakten und
zu deren Verknüpfung und somit ein Mittel der Beweisführung
und der Aufkärung des Vorganges. - Das Unfallgutachten baut dabei zumeist auf einer Unfallaufnahme auf.
Grundzüge der Gutachtenbearbeitung
- Gezielte Suche nach Spuren und Anknüpfungsdaten;
- Bewertung der Unfallmerkmale unter physikalisch-technischen Gesichtspunkten;
- Darlegung des Unfallablaufes und Bewertung des Verkehrsvorganges unter verhaltensspezifischen Gesichtspunkten;
- Vergleiche zwischen den Aussagen, den Behauptungen, den Parteivorträgen und dem Rekonstruktionsergebnis;
- Plausibilitätsprüfungen und Alternativbetrachtungen unter allgemeinen rechtlichen Gesichtspunkten.
Arbeitsweise
Das Wesen eines Gutachtens
besteht unabhängig vom Auftraggeber und dessen Interessen darin, dass
der Sachverständige den Vorgang unter wissenschaftlich-technischen
Gesichtspunkten analysiert, bearbeitet und das Ergebnis in
nachvollziehbarer und auch reproduzierbarer Weise darlegt.
Dies
bedeutet, dass ein sach- und fachkundiger Leser des Gutachtens die
notwendigen Maßnahmen, Vergleiche, Auswertungen, Gedankenschritte und
Schlüsse, die zu dem Ergebnis führen, selbst nachprüfen und
gegebenenfalls die wesentliche Erhebungen unter identischen Bedingungen
wiederholen kann und dabei dieselben Zwischenergebnisse erzielen würde.
Unter
wissenschaftlichen Gesichtspunkten erfordert beispielsweise die
Qualitätsbewertung eines Fahrzeuges eine Verfahrensweise, in der auch
Vergleichmodelle anderer Hersteller herangezogen werden und zwar Modelle
aus demselben Zulassungszeitraum wie das streitgegenständliche Fahrzeug
und gegebenenfalls auch Fahrzeuge des vorhergehenden Modelljahres.